Unser Lösungsvorschlag: starke Innenstadt Döbeln

13. Februar 2021

Besondere Ereignisse bedürfen besonderer Maßnahmen. Es braucht jetzt dringend kreative neue Wege um Regelungen und Verordnungen zu treffen, die Risiken und Nachteile für unsere Einzelhändler, Dienstleister und Gastronomen mildern können. Im Fokus steht hier insbesondere unsere Innenstadt – das Herz und das Zentrum von Döbeln. Für uns als freie Demokraten steht fest: nur eine starke & lebendige Innenstadt bedeutet eine starke Wirtschaft. Starten wir jetzt mit einer aktiveren Wirtschaftsförderung in Döbeln.

Um hier ein konkretes Zeichen der Unterstützung zu setzen und dem Einzelhandel, den Dienstleistern und Gastronomen ein klares Signal zu senden, unterstützen wir als FDP / FW Fraktion ausdrücklich den Vorschlag der Stadtverwaltung, sich an der bestehenden Gutscheinaktion zu beteiligen.

Diese muss nun aber schnellstmöglich konkretisiert und vor allem umgesetzt werden! Unsere Empfehlungen und Vorschläge lauten:

  1. Beteiligung an der bestehenden Gutscheinaktion

Wir schlagen der Stadtverwaltung vor, sich an jeden gekauften Gutschein mit 20 – 25 % zu beteiligen. Diese Aktion sollte zeitlich begrenzt – mit einen einmaligen städtischen finanziellen Zuschuss in Höhe von 40 – 50 TEURO – unterstützt werden. Die genauen Bestimmungen (wie zum Beispiel Teilnehmerkreis, Dauer der unterstützenden Gutscheinaktion, Finanzierung usw.) für diese Gutschein-Aktion sollte nun von der Verwaltung kurzfristig erarbeitet werden, sodass der Start zeitnah – bis spätestens März 2021 – erfolgen kann.

Darüber hinaus schlagen wir vor

2. Sondernutzungsgebühren und Verwaltungsgebühren bei Außenbewirtschaftungen

  • Die Stadtratsfraktion der FDP / FW, schlägt vor, dass einmalig für das Jahr 2021 auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren für Außenbewirtschaftung und die damit verbundenen Verwaltungsgebühren verzichtet wird.
  • Außerdem soll die Stadtverwaltung die für Außenbewirtschaftung verfügbare Sondernutzungserlaubnis bis auf maximal die doppelte Grundfläche ausweiten, um Gastronomiebetrieben die Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände zum Infektionsschutz zu ermöglichen. 
  • Die Stadtverwaltung sollte außerdem prüfen, ob bei Verfügbarkeit geeigneter Flächen auch weitere Anträge von Gastronomiebetrieben, die bisher nicht über eine Sondernutzungserlaubnis verfügten, für eine Sondernutzungserlaubnis zum Zweck der Außenbewirtschaftung genehmigt werden könnten? 
  • Zudem sollte diese Sondernutzung der Flächen nur befristet und jederzeit widerruflich genehmigt werden. Die Flächenausweitung sollte analog für verfügbare Flächen von Warenauslagen oder Werbeaufstellern von Einzelhändlern und Dienstleistern gelten die Ihre Steuern an unsere Stadt entrichten und unsere Einwohner hier vor Ort sowie aus dem Umland beschäftigen. Von dieser Möglichkeit sollte in 2021 Gebrauch gemacht werden, so wie es auch in 2020 schon vereinzelt durch die Verwaltung getätigt wurde. 

3. Härtefallregelungen

  • Der Oberbürgermeister sollte sich jetzt dafür einsetzen, ob es in Härtefällen – bedingt durch die Covid 19 Pandemie – die Möglichkeit gibt, bei den örtlichen Versorgungsträgern d.h. Stadtwerke, OEWA sowie beim Abwasserzweckverband einen Zahlungsaufschub bzw. eine Stundung für ausstehende Zahlungen für die betroffenen Einzelhändler, Selbständigen, Dienstleister und Unternehmen unserer Stadt zu ermöglichen.
  • Des Weiteren sollte von der Stadtverwaltung jetzt geprüft werden, ob auf eventuelle Steuervorauszahlungen und Steuernachzahlungen an die Stadtverwaltung für die oben benannten Betroffenen vorerst verzichtet werden kann. Voraussetzung ist ein Antrag der Betroffene und ein Vorschlag bis wann die Steuern nachgezahlt werden können. 
  • Für die eventuell vom Härtefall betroffenen Einzelhändler, Selbständigen, Dienstleister und Unternehmer sind die erforderlichen Nachweise durch die Betroffenen selbst, bzw. durch Dritte autorisierte Personen zu erbringen. 

4. Weitere allgemeine Vorschläge mit einhergehenden Lockerungsmaßnahmen

  • Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten 
  • Kleine Events unter Einbeziehung der Kultur und ortsansässigen Vereine im Einklang mit der Gastronomie und dem Einzelhandel im Rahmen des Möglichen.
  • Kleine Aktionen der Verwaltung nach Bekanntgabe von weiteren Lockerungen bezugnehmend auf die Covid-19 Pandemie unter Einbeziehung der Vereine im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten.
  • Die Verwaltung sollte alle – insbesondere die, die unter der Pandemie besonders gelitten bzw. besonders große Entbehrungen hinnehmen mussten kontaktieren und konkrete – individuelle Unterstützungsmöglichkeiten prüfen.  

Ziel muss es sein, Ideen zusammen umzusetzen, Projekte und Visionen anzustoßen um positive Signale gegen den z.T. spürbaren Pessimismus in unserer Stadt zu senden und diesen damit zu beenden. 

Dringlichkeitshinweis zur weiteren Verfahrensweise: (Es ist 5 vor 12)

Auf Grund der besonderen Situation fordern und erwarten wir, dass diese Themen durch die Verwaltung aufgegriffen, geprüft und zeitnah behandelt werden. 

Hinweis: Unser Lösungsvorschlag für eine starke Innenstadt wurde am 11.02.2021 im Namen der Fraktionsgemeinschaft FDP / Freie Wähler durch die Stadträte Rocco Werner & Peter Draßdo sowie Sven Weißflog (Freie Wähler) an die Stadtverwaltung zu Hd. Herrn Oberbürgermeister übergeben und eingebracht.